Montag, 2. August 2010

Der Kirchenaustritt

Ein heikles Thema: Aus der Kirche austreten, weil der Papst noch immer die Verwendung von Verhütungsmitteln anprangert und damit Geschlechtskrankheiten Vorschub leistet, weil der Papst noch immer gegen Homosexuelle hetzt und sie diskriminiert, weil es sich bei der Kirche generell um eine antiquierte Vereinigung handelt oder weil man es nicht mehr einsieht, weiterhin Kirchensteuer zu zahlen? Oder Kirchenmitglied bleiben, weil man gläubig ist und im Übrigen die von der Kirche betriebenen sozialen Einrichtungen wie Kinderkrippe oder Kindergarten unterstützen möchte?

Die Fragen muss jeder für sich selbst beantworten. Für all diejenigen unter Euch, die sich für den Kirchenaustritt entschieden haben, so geht's:

Baden-Württemberg: persönlich beim Standesamt oder beim Notar, mitbringen: Personalausweis und Familienbuch bei Verheirateten oder Geschiedenen, Gebühr 10-60 Euro

Bayern: persönlich beim Standesamt, mitbringen: Personalausweis und Familienbuch bei Verheirateten oder Geschiedenen, Gebühr: 25 Euro

Berlin: persönlich beim Amtsgericht, mitbringen: Personalausweis und Familienbuch bei Verheirateten oder Geschiedenen, gebührenfrei

Brandenburg: persönlich beim Amtsgericht, mitbringen: Personalausweis und Familienbuch bei Verheirateten oder Geschiedenen, gebührenfrei

Bremen: ev. Kirche: Haus der Kirche, Franziuseck 2-4, 28199 Bremen, gebührenfrei; kath. Kirche: Katholisches Kirchenamt, Hohe Straße 7, 28195, gebührenfrei

Hamburg: persönlich beim Standesamt, Personalausweis und Famlienbuch bei Verheirateten oder Geschiedenen, Gebühr: 31 Euro

Hessen: persönlich beim Amtsgericht, Personalausweis und Familienbuch bei Verheirateten, Verwitweten oder Geschiedenen, Gebühr: 25 Euro

Mecklenburg-Vorpommern: persönlich beim Standesamt, Personalausweis und Famlienbuch bei Verheirateten oder Geschiedenen, Gebühr: 10 Euro

Niedersachsen: persönlich beim Standesamt, Personalausweis und Familienbuch bei Verheirateten oder Geschiedenen, Gebühr: 24 Euro

NRW: persönlich beim Amtsgericht, mitbringen: Personalausweis und Familienbuch bei Verheirateten oder Geschiedenen, Gebühr: 30 Euro

Rheinland-Pfalz: persönlich beim Standesamt, Personalausweis und Famlienbuch bei Verheirateten oder Geschiedenen, Gebühr: 20,45 Euro

Saarland: persönlich beim Standesamt, Personalausweis und Famlienbuch bei Verheirateten oder Geschiedenen, Gebühr: 30,70

Sachsen: persönlich beim Standesamt, Personalausweis und Familienbuch bei Verheirateten oder Geschiedenen, Gebühr: 20 Euro

Sachsen-Anhalt: persönlich beim Standesamt, Personalausweis und Familienbuch bei Verheirateten oder Geschiedenen, Gebühr: 25 Euro

Schleswig-Holstein: persönlich beim Standesamt, Personalausweis und Familienbuch bei Verheirateten oder Geschiedenen, Gebühr: 10 Euro

Thüringen: persönlich beim Standesamt, Personalausweis und Familienbuch bei Verheirateten oder Geschiedenen, Gebühr: 30 Euro

Übrigens: Der Austritt kann ab dem 14. Lebensjahr erklärt werden. Er muss nicht begründet werden und wird sofort wirksam. Die Kirchensteuerpflicht endet in einigen Bundesländern jedoch erst mit Ablauf des auf den Austritt folgenden Monats. Konfessionslosen kann theoretisch die Beerdigung auf einem kirchlichen Grundstück verweigert werden; in der Praxis ist ein solcher Fall jedoch kaum jemals vorgekommen. Auf eine kirchliche Trauerfeier und einen Pfarrer bei der Beerdigung wird ein Konfessionsloser in der Regel verzichten müssen. Auf jeden Fall sollte beim Kirchenaustritt eine Bestätigung des Kirchenaustritts angefordert werden, damit es nicht im Nachhinein zu Unklarheiten kommt und die Kirchensteuer nachgezahlt werden muss.

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