Donnerstag, 12. August 2010

Ordentliche Kündigung des Mietvertrages

Intelligente Leute bauen kein Haus, sondern mieten eins. Wenn irgendein Mangel auftritt, rufen wir einfach beim Vermieter an und dann hat der dafür zu sorgen, dass der Mangel beseitigt wird. Wir müssen uns nicht mit Handwerkern rumschlagen und Reparaturen organisieren, weil wir nur einen einzigen Ansprechpartner haben: Unseren Vermieter. Und wenn der nicht spurt, dann kündigen wir die Wohnung einfach. Und das geht so:

Arten der Kündigung

Zu unterscheiden sind die ordentliche von der außerordentlichen Kündigung. Die ordentliche Kündigung ist die fristgemäße Kündigung. Die Frist ergibt sich dabei zumeist aus dem Mietvertrag. Die ordentliche Kündigung kann ohne Angabe eines Grundes erfolgen. Aber obacht: In einigen Fällen der ordentlichen Kündigung - insbesondere bei bestimmten Kündigungen durch den Vermieter - muss auch hier ein Kündigungsgrund angegeben werden. Bei der außerordentlichen Kündigung kündigt eine Vertragspartei ohne Einhaltung der Kündigungsfrist. Voraussetzung hierfür ist, dass ein wichtiger Grund für die Kündigung vorliegt. Dieser Beitrag behandelt nur die ordentliche Kündigung einer Mietwohnung.

Form der Kündigung

Die Kündigung des Mievertrages bedarf der Schriftform (§ 568 Bürgerliches Gesetzbuch). Die Kündigung sollte daher schriftlich per Post erfolgen. Um den Zugang nachweisen zu können, sollte die Kündigung als Einwurfeinschreiben verschickt werden. Eine Kündigung per Fax oder Telegramm wahrt die Schriftform nicht. Allerdings kann die Kündigung in elektronischer Form erfolgen. Hierfür ist insbesondere eine qualifizierte elektronische Signatur erforderlich. Eine Kündigung per E-Mail mit eingescannter Unterschrift ist nicht ausreichend.

Inhalt der Kündigung

Ausreichend ist es, wenn für den Empfänger der erkennbare Wille zur einseitigen Beendigung des Mietverhältnisses zu einem bestimmten Zeitpunkt zum Ausdruck kommt. Es dürfen keine Zweifel am Willen des Erklärenden bestehen, das Mietverhältnis beenden zu wollen. Das Kündigungsschreiben könnte beispielsweise folgendermaßen aussehen:


Und immer schön dran denken: Kündigungsfrist beachten!

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