Dienstag, 10. August 2010

Widerspruch gegen Google Street View

Mach Disch nackisch! Tja, wenn wir wenigstens vorher mal aufgefordert oder gefragt worden werden. Aber so viel Anstand besitzt Google leider nicht. Die veröffentlichen einfach was das Zeug hält. Privatsphäre? Fehlanzeige! Was tun? Einspruch einlegen. Und so geht's:

Wie kann ich Widerspruch einlegen?

Der Widerspruch kann schriftlich eingelegt werden. Das Schreiben ist an folgende Adresse zu richten:

Google Deutschland, Street View, ABC-Straße 19, 20354 Hamburg

Ein Widerspruch kann außerdem per E-Mail an folgende Adresse möglich:


Ab dem 16.08.2010 kann man auch direkt online unter www.google.de/StreetView Häuser markieren, die nicht gezeigt werden sollen.

Inhalt des Widerspruchs

Das Widerspruchsschreiben muss die genaue Adresse des Objektes enthalten, das unkenntlich gemacht werden soll. Es könnte beispielsweise folgendermaßen aussehen:


Außerdem sollte der Verwendung der mitgeteilten Daten widersprochen werden. Ausnahme: Verwendung der Daten für die Unkenntlichmachung.

Widerspruchsfrist

Wenn der Einspruch bis zum 15.09.2010 eingelegt wird, ist das Haus beim Start von Google Street View bereits unkenntlich. Auch nach dem Start von Google Street View kann der Verwendung der Fotos vom eigenen Haus widersprochen werden. Das ist entweder schriftlich oder per E-Mail oder direkt über Google Maps über den Link "Ein Problem melden" möglich.

Lasst Euch nisch nackisch machen!

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