Freitag, 6. August 2010

Ärger beim Online-Shopping

Lass Dich nicht verarschen! Vor allem nicht im Internet. Überhöhte Rechnungen, mangelhafte Ware, Geldabbuchungen trotz Kündigung, Lieferung unbestellter Waren, ungewollte Vertragsverlängerung nach Probezeit, Waren werden gar nicht geliefert, ein angeblich kostenloser Dienst wird plötzlich in Rechnung gestellt, Online-Abo-Fallen ... . Die Liste könnte noch beliebig lang fortgesetzt werden. Und dann stellt sich der Verkäufer quer, er beharrt auf seinem Zahlungsanspruch. Erste Mahnung, zweite Mahnung, letzte Mahnung, deutsches Inkassobüro und am Ende Inkasso Moskau. Spätestens dann ist zu zahlen.

Was tun in einer solchen Situation? Guter Rat ist zum Glück nicht immer teuer. Denn in Deutschland und Europa gibt es Schlichtungsstellen, an die man sich kostenlos wenden kann und die zwischen den beteiligten Parteien vermitteln. Der Schlichter ist dabei in der Regel ein Jurist mit besonderen Branchenkenntnissen. Jede Partei trägt nur die ihr enstehenden Kosten wie Porto oder für Kopien. Im Übrigen sind die Verfahren meistens kostenfrei.

Vorteile der Schlichtung

Das Schlichtungsverfahren spart Zeit, Geld und Nerven. Auch bei geringem Streitwert kann eine Schlichtung stattfinden. Der Gerichtsweg bleibt trotz Schlichtung offen. Die Schlichtung hemmt die Verjährung. Es besteht eine echte Chance zu gütlicher Einigung. Es kommt zu einer individuellen Lösung. Für genauere Informationen könnt Ihr Euch folgende Informationsbroschüre des Europäischen Verbraucherzentrums Deutschland herunterladen:


Dieser Leitfaden enthält zudem zahlreiche Adressen von Schlichtungsstellen für die verschiedensten Branchen.

An wen kann ich mich wenden?

Wenn Ihr bei einem deutschen Online-Shop eingekauft habt und es Probleme gibt, könnt Ihr Euch an ombudsmann.de wenden.


Hierbei handelt es sich um eine unparteiische Schlichtungsstelle für Streitfälle im Online-Handel. Die Schlichtungsdienste bei Ombudsmann sind kostenlos. Träger von Ombudsmann ist der Bundesverband Die Verbraucher Initiative e. V.

Sollte der von Euch geschlossene Internet-Vertrag einen Bezug zu Baden-Württemberg aufweisen, so könnt Ihr kostenlos die Dienste des Online-Schlichters in Anspruch nehmen:


Hierbei handelt es sich um eine unabhänigige Schlichtungsstelle, die vom Verbraucherministerium von Baden-Württemberg finanziert wird.

Falls Ihr in einem Online-Shop in einem anderen europäischen Land eingekauft habt, solltet Ihr Euch an das Europäische Verbraucherzentrum wenden:


Hier wird man Euch bei grenzüberschreitenden Verträgen weiterhelfen.

Also, auf keinen Fall klein beigeben! Holt Euch Euer Recht!

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