Mittwoch, 11. August 2010

Der Außerirdische von Sirius

Es war einmal vor langer Zeit in einer weit entfernten Stadt in Deutschland. Genauer: Im Jahr 1973 oder 1974. Irgendwann in diesem Zeitraum lernte der Angeklagte in einer Diskothek die 1951 geborene Zeugin T kennen, die damals noch eine unselbständige und komplexbeladene junge Frau war. Sie entwickelte zu dem vier Jahre älteren Angeklagten eine intensive Freundschaft, in der sexuelle Kontakte unwesentlich blieben. Gegenstand waren hauptsächlich Diskussionen über Psychologie und Philosophie. Im Laufe der Zeit wurde der Angeklagte zum Lehrer und Berater der Zeugin in allen Lebenslagen. Sie vertraute und glaubte ihm blindlings.

Im Verlaufe ihrer zahlreichen philosophischen Gespräche ließ der Angeklagte die Zeugin wissen, er sei ein Bewohner des Sterns Sirius. Die Sirianer seien eine Rasse, die philosophisch auf einer weit höheren Stufe stehen, als die Menschen. Er sei mit dem Auftrag auf die Erde gesandt worden, dafür zu sorgen, dass einige wertvolle Menschen, darunter die Zeugin, nach dem völligen Zerfall ihrer Körper mit ihrer Seele auf einem anderen Planeten oder dem Sirius weiterleben könnten. Damit sie das Ziel erreiche, bedürfe die Zeugin allerdings einer geistigen und philosophischen Weiterentwicklung.

Als der Angeklagte erkannte, dass ihm die Zeugin vollen Glauben schenkte, beschlosse er, sich unter Ausnutzung dieses Vertrauens auf ihre Kosten zu bereichern. Er legte der Zeugin dar, sie könne die Fähigkeit, nach ihrem Tode auf einem anderen Himmelskörper weiterzuleben, dadurch erlangen, dass sich der ihm bekannte Mönch U für einige Zeit in totale Mediation versetze. Dadurch werde es ihrem Körper möglich, während des Schlafes mehrere Ebenen zu durchlaufen und dabei eine geistige Entwicklung durchzumachen. Dafür müssten allerdings an das Kloster, in dem der Mönch lebe, 30.000 DM gezahlt werden. Die Zeugin glaubte dem Angeklagten. Da sie nicht genügend Geld besaß, beschaffte sie sich die geforderte Summe durch einen Bankkredit. Der Angeklagte verbrauchte das Geld für sich.

Sooft sich die Zeugin in den folgenden Monaten nach den Bemühungen des U erkundigte, vertröstete sie der Angeklagte. Später erklärte er ihr, der Mönch habe sich bei seinen Versuchen in große Gefahr begeben, gleichwohl aber keinen Erfolg erzielt, weil ihr Bewusstsein eine starke Sperre gegen die geistige Weiterentwicklung aufbaue. Der Grund dafür liege im Körper der Zeugin; die Blockade könne nur durch die Vernichtung des alten und die Beschaffung eines neuen Körpers beseitigt werden.

Ob die Zeugin dem Außerirdischen von Sirius auch weiterhin Glauben schenkte, ob sie Ihren Körper selbst vernichtet hat und was hiermit eine Lebensversicherung und ein roter Raum am Genfer See zu tun hat, erfahrt Ihr hier:


Ihr seht: Es gibt nichts, was es vor Gericht nicht gibt. Unfassbar!

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen