Mittwoch, 28. Juli 2010

Kaufvertrag über einen Gebrauchtwagen

Des Deutschen Lieblingskind ist sein Auto. Seine Beziehung hierzu wird mitunter mehr gehegt und gepflegt als seine Liebe zum Partner. Ja es sollen sogar schon Ehen aus Eifersucht auf das Auto zerbrochen sein. Eine der wichtigsten Verträge, die wir im Leben abschließen, ist daher der Kaufvertrag über ein Auto. Früher wie heute und mehr denn je gilt deshalb: Augen auf beim Autokauf!

Was also ist beim Autokauf zu beachten? Neben der technischen Seite, um die es hier nicht geht, sind vor allem rechtliche Aspekte zu bedenken, die in diesem Beitrag im Vordergrund stehen. Dabei wird hier nur der Kaufvertrag von Verbraucher zu Verbraucher thematisiert. Bei einem Kaufvertrag zwischen Verbraucher und Unternehmer gelten wiederum ganz andere Spielregeln.

Wie sollte der Kaufvertrag gestaltet sein?

Zwar können Verträge über Gebrauchtwagen auch mündlich abgeschlossen werden, allerdings sollte allein schon aus Beweiszwecken auf jeden Fall einen schriftlicher Vertrag abgeschlossen werden. Ein solcher könnte folgendermaßen aussehen:


Sollten sich Käufer und Verkäufer nicht kennen, ist es ratsam, sich jeweils den Personalausweis zeigen zu lassen und die entsprechenden Daten in den Vertrag mitaufzunehmen. Da es die Juristen gerne kompliziert mögen, ist unter ihnen streitig, was unter Zubehör zu verstehen ist. Daher sollten die konkreten Zubehörteile aufgelistet werden. Dies gilt insbesondere für Autotelefon, Navigationssystem, Warndreieck und Verbandskasten, da diese Sachen nicht zur Serienausstattung gehören.

Die Juristen streiten auch darüber, wann ein Auto unfallfrei ist. Nach der Rechtsprechung beeinträchtigen Bagatellschäden, das heißt nur ganz geringfügige, äußere (Lack-)Schäden die Unfallfreiheit nicht. Liegt hingegen ein diese Grenze überschreitender Schaden vor, handelt es sich um ein Unfallfahrzeug. Damit im Nachhinein kein Streit entsteht, empfiehlt es sich vorsorglich, auch Bagatellschäden anzugeben. Sollte der Verkauf nicht aus 1. Hand erfolgt, hat der Verkäufer ein Interesse daran, die Unfallfreiheit nur für den Zeitraum seines Besitzes zu erklären. In diesem Fall sollte § 3 Absatz 1 des Vertrages wie folgt formuliert werden: "Der Verkäufer erklärt, dass das Kraftfahrzeug nach seiner Kenntnis während seiner Besitzzeit unfallfrei geblieben ist, laut Vorbesitzer keinen Unfallschaden aufweist, [...]."

Was hat der Verkäufer zu beachten?

Der Verkäufer hat den Käufer darüber aufzuklären, ob es sich nach seinem Kenntnisstand bei dem Auto um ein Unfallfahrzeug handelt. Dies gilt vor allem dann, wenn der Käufer hiernach fragt. Keinesfalls darf der Verkäufer Angaben ins Blaue hinein machen, wenn er sich nicht sicher ist. Der Verkäufer hat zwar nicht die Pflicht, das Auto auf Unfallschäden zu untersuchen. Jedoch muss er, wenn er keine Untersuchung durchgeführt hat und gleichwohl die Unfallfreiheit zusichert, die Begrenztheit seines Kenntnisstandes deutlich machen.

Was hat der Käufer zu beachten?

Der Käufer sollte unbedingt eine Probefahrt unternehmen. Verzichtet er hierauf, kann es sein, dass er seine Rechte im Hinblick auf Mängel verliert, die vertraglich nicht ausgeschlossen wurden. Dies gilt vor allem dann, wenn sich nach Abschluss des Vertrages eine Mangel zeigt, der dem Käufer schon vor Vertragsabschluss aufgefallen wäre, wenn er eine Probefahrt unternommen hätte.

Darüber hinaus hat sich der Käufer die Zulassungsbescheinigung II (Kraftfahrzeugbrief) zeigen zu lassen, in dem der Verkäufer als Halter eingetragen sein sollte. Ist dies nicht der Fall, hat der Käufer Nachforschungen anzustellen, indem er den Verkäufer fragt, warum dieser nicht in dem Dokument eingetragen ist. Liefert der Verkäufer hierfür keine plausible Erklärung, sollte der Käufer vom Vertrag Abstand nehmen.

Also dann: Freie Fahrt für freie Bürger!

2 Kommentare:

  1. Sehr gut, ich wusst bisher überhaupt nicht, dass das überhaupt geht :-)
    Aber durch deinen Artikel habe ich jetzt zum Glück das Wissen für das nächste Mal!

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  2. Das mit den Kaufverträgen ist schon eine echt haarige Angelegenheit.
    Ich habe mich vor ein paar Jahren mal darüber schlau machen müssen, weil ich in Begriff war mir mein jetziges Auto zu kaufen. Nach etlich Stunden von Sucherei hab ich dann endlich einen guten Artikel darüber gefunden.
    Jetzt will ich aber selbst etwas verkaufen und muss mich wieder über diesen ganzen Quatsch informieren.
    Ich glaube ich download mir einfach so ein Vertrag..

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