Dienstag, 27. Juli 2010

Die GEZ

Zur GEZ erübrigt sich jeder Kommentar. Hier die Antworten auf die am meisten gestellten Fragen:

Was sind Rundfunkempfangsgeräte?

Autoradio: Autoradios sind anmelde- und gebührenpflichtig, wenn der Halter des Fahrzeugs für den Privathaushalt kein herkömmliches Rundfunkgerät angemeldet hat. Hat er dies, so handelt es sich bei dem Autoradio um ein gebührenfreies Zweitgerät.

Computer: Computer sind anmelde- und gebührenpflichtig, wenn sie eine Radio- oder Fernsehkarte haben oder Angebote aus dem Internet wiedergeben können.

DVD-Recorder: DVD-Recorder sind anmelde- und gebührenpflichtig, wenn sie - wie regelmäßig über ein Empfangsteil verfügen.

Fernseher: Fernseher sind anmelde- und gebührenpflichtig.

Handy: Handys sind anmelde- und gebührenpflichtig, wenn sie über eine UMTS- oder Internetanbindung verfügen.

Navigationsgerät: Navigationsgeräte sind anmelde- und gebührenpflichtigt, wenn sie mit einem Rundfunkempfangsteil oder mit einem Internetzugang ausgestattet sind und der Eigentümer für den Privathaushalt noch kein Rundfunkempfangsgerät angemeldet hat. Hat er dies, so handelt es sich bei dem Navigationsgerät um ein gebührenfreies Zweitgerät.

PDA: PDAs sind anmelde- und gebührenpflichtig, wenn sie über eine UMTS- oder Internetanbindung verfügen.

Radio: Radios sind anmelde- und gebührenpflichtig.

Radiowecker: Radiowecker sind anmelde- und gebührenpflichtig.

Video-Recorder: Video-Recorder sind anmelde- und gebührenpflichtig, wenn sie - wie regelmäßig über ein Empfangsteil verfügen.

Wie entsteht die Pflicht zur Zahlung der gesetzlichen Rundfunkgebühren?

Nach dem Rundfunkgebührenstaatsvertrag hat jeder Rundfunkteilneher, der ein Rundfunkempfangsgerät zum Empfang bereithält, die gesetzlichen Rundfunkgebühren zu zahlen. Zum Empfang bereithalten bedeutet, dass der Rundfunkempfang ohne erheblichen technischen Aufwand möglich sein muss. Es reicht also z. B. aus wenn in einer Wohnung mit Kabelanschluss ein verstaubtes, aber funktionstüchtiges Fernsehgerät in einer Kammer aufbewahrt wird.

Muss ich auch Rundfunkgeräte in Ferien- oder Zweitwohnungen anmelden?

Ja, dies gilt sogar unabhängig davon, ob in der Hauptsitzwohnung bereits Geräte angemeldet sind. Irrelevant ist auch, wie oft bzw. wie intensiv die Ferien- oder Zweitwohnung genutzt wird.

Kann ich von der Pflicht zur Zahlung der Rundfunkgebühren befreit werden?

Ja. Befreiungen werden allerdings nur auf Antrag erteilt. Antragsberechtigt sind vor allem Personen mit niedrigem Einkommen, insbesondere solche, die staatliche Leistungen beziehen (Sozialhilfe, Hartz IV etc.). Die genauen Befreiungsvoraussetzungen findet Ihr hier:


Zum Online-Antrag auf Befreiung von der Pflicht zur Zahlung der Rundfunkgebühren geht es hier:


Müssen auch Haushaltsangehörige die Rundfunkgebühr zahlen?

Ehepartner/Lebenspartner: Die Rundfunkgebühr ist nur einmal zu entrichten.

Familienmitglieder (zum Beispiel Kinder, Eltern): Müssen ihre eigenen Geräte anmelden, wenn sie eigenes Einkommen haben, das den einfachen Sozialhilferegelsatz/Regelsatz für Haushaltsangehörige (287,00 Euro) übersteigt.

Nichteheliche Lebensgemeinschaft: Nur ein Partner hat die Rundfunkgebühren zu zahlen. Die Geräte des anderen Partners gelten als gebührenfreie Zweitgeräte.

Wie hoch sind die monatlichen Rundfunkgebühren?

5,76 Euro für ein Radio oder ein neuartiges Rundfunkgerät oder ein Radio und ein neuartiges Rundfunkgerät.

17,98 Euro für einen Fernseher oder einen Fernseher und ein Radio oder einen Fernseher und ein neuartiges Rundfunkgerät oder einen Fernseher und ein Radio und ein neuartiges Rundfunkgerät.

Oder anders gewendet: Immer wenn ein Fernseher im Spiel ist 17,98 Euro, ansonsten 5,76 Euro.

Kann ich die Rundfunkgebühr auch monatlich zahlen?

Nein.

Muss ich die Rundfunkgebühr auch dann bezahlen, wenn ich nur private Sender schaue?

Ja, die Pflicht zur Zahlung der Rundfunkgebühr hängt einzig und allein davon ab, ob ein Rundfunkempfangsgerät zum Empfang bereit gehalten wird. Das ist auch dann der Fall, wenn Sie nur private Sender sehen.

Muss ich einen Gebührenbeauftragten in meine Wohnung lassen?

Ganz klares Nein!

Wann beginnt die Pflicht zur Zahlung der Rundfunkgebühren?

Die Gebührenpflicht beginnt mit dem ersten Tag des Monats, in dem ein Rundfunkgerät erstmals zum Empfang bereitgehalten wird.

Wie melde ich ein Rundfunkgerät an?

Die GEZ bietet drei Möglichkeiten an, Rundfunkgeräte anzumelden: online, per Post/Fax oder telefonisch. Die Online-Anmeldung erfolgt über folgende Links:



Per Post oder per Fax können Rundfunkgeräte unter Verwendung der folgenden Formulare angemeldet werden:



Die postatlische Adresse lautet: GEZ, 50656 Köln. Die Faxnummer ist: 018599950105 (6,5 Cent/Min. bei abweichenden Preisen für Mobilfunkteilnehmer).

Per Telefon erfolgt die Anmeldung unter der Nummer 018599950100 (6,5 Cent/Min. bei abweichenden Preisen für Mobilfunkteilnehmer).

Wie melde ich ein Rundfunkgerät ab?

Anders als die Anmeldung ist eine Abmeldung nur postalisch oder per Fax unter Verwendung der folgenden Formulare möglich:



Die Abmeldung ist postalisch zu schicken an: GEZ, 50656 Köln. Die Faxnummer lautet: 018599950105 (6,5 Cent/Min. bei abweichenden Preisen für Mobilfunkteilnehmer).

Bei der Abmeldung ist unbedingt zu beachten, dass Tatsachen angegeben werden, aus denen sich eindeutig ergibt, dass kein Rundfunksgerät mehr zum Empfang bereitgehalten wird. Eine bloße Kündigung oder Erklärung, dass kein Rundfunkgerät mehr zum Empfang bereitgehalten wird, reicht nicht aus. Als Tatsachen kommen beispielsweise die Verheiratung, der Umzug ins Ausland oder die Verschrottung sämtlicher Rundfunkempfangsgeräte in Betracht. Um sicher zu gehen, dass die Abmeldung nicht abgelehnt wird, empfiehlt es sich, entsprechende Nachweise mitzulieferen.

Ebenso empfliehlt es sich die Abmeldung als Einschreiben mit Rückschein abzuschicken, da es vorkommen kann, dass der Brief auf dem Postweg verschwindet. Bei der Abmeldung per Fax kann der Zugang in der Regel über Sendebericht mit dem "OK"- oder "erfolgreich"-Vermerk nachgewiesen werden. Also, unbedingt aufbewahren, damit nicht plötzlich Nachzahlungen geltend gemacht werden. Die Abmeldung wird zum Ende des Monats fällig, in dem sie der GEZ zugeht. Eine rückwirkende Abmeldung ist nicht möglich.

Was mache ich im Falle eines Umzugs oder wenn sich meine Daten geändert haben?

Hat sich Ihr Name, Ihre Adresse oder Ihre Bankverbindung geändert oder wollen Sie eine andere Zahlungsmethode wählen, so können sie dies der GEZ auf drei verschiedenen Wegen mitteilen:

Online unter folgendem Link:


Postalisch oder per Fax unter Verwendung des folgenden Dokuments:


Post-Adresse: GEZ, 50656 Köln. Fax-Nummer: 018599950105 (6,5 Cent/Min. bei abweichenden Preisen für Mobilfunkteilnehmer.

Telefonisch unter folgender Nummer: 018599950100 (6,5 Cent/Min. bei abweichenden Preisen für Mobilfunkteilnehmer.

Euch viel Erfolg und vor allem Glück!

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