Donnerstag, 22. Juli 2010

Kündigung von Telefonverträgen

Telefongesellschaften sind schlimmer als die Mafia. Da werden den Kunden Knebelverträge angedreht, erhöhte oder gar keine Rechnungen ausgestellt (aber dafür fleißig Geld vom Konto abgebucht), Termine nicht eingehalten, wichtige Unterlagen verschlampt, ganze Call-Center engagiert, um den Kunden weitere kostenpflichtige Optionen aufzuhalsen etc.

Ich selbst bin schon (mehrmals) Opfer dieser Verbrecher geworden: An einem Montag sollte mein neuer DSL-Anschluss freigeschaltet werden. Zu meinem Erstaunen versicherte man mir, dass das alles ohne Techniker funktionieren würde. Geschissen! Als gegen Abend noch immer kein DSL-Signal vorhanden war, teilte mir die Kundenbetreuung auf meine Anfrage nach ewig langer Warteschlange und endlosen Weiterverbindungen mit, dass ich noch einen Tag warten solle, weil sich diese Probleme oftmals von alleine lösen würden. Wie bitte? Ein DSL-Signal, das einen Tag braucht, um sich vom Verteilerkasten bis zum Wohnungsanschluss vorzuarbeiten?

Natürlich war auch am nächsten Abend noch kein Signal zu empfangen. Wieder Kundenbetreuung. Wieder Warteschlange. Wieder ein anderer Sachbearbeiter. Ein Techniker sei notwendig. Na bitte! Termin am Donnerstag zwischen 14 und 17 Uhr. Dieser Termin müsse aber selbstverständlich am Mittwochabend noch einmal bestätigt werden. Mittwochabend also wieder Kundenbetreuung. Wieder Warteschlange. Wieder ein anderer Sachbearbeiter. Termin könne am nächsten Tag durchgeführt werden.

Für Donnerstagnachmittag extra freigenommen. Man gönnt sich ja sonst nix! Wer nicht kam war der Techniker. Wieder Kundenbetreuung. Wieder Warteschlange. Wieder ein anderer Sachbearbeiter. Nein, ein Technikertermin sei in der Datenbank nicht aufzufinden und damit nie vereinbart worden. Man könne aber einen neuen Termin für Samstag zwischen 8 und 12 Uhr vereinbaren. Dieser Termin müsse aber selbstverständlich am Freitagabend noch einmal bestätigt werden. Und so ging es immer weiter. Konsequenz: Schadensersatz und Kündigung. Mit einer Bande von Idioten will ich nichts zu tun haben.

Was also ist bei einer Kündigung des Telefonvertrages zu beachten? Zunächst einmal ist die ordentliche von der außerordentlichen Kündigung zu unterscheiden: Die ordentliche Kündigung erfolgt unter Einhaltung der Kündigungsfrist, muss aber keinen Kündigungsgrund enthalten. Die außerordentliche Kündigung hingegen beendet den Vertrag fristlos, also sofort, ist aber nur bei Vorliegen eines wichtigen Kündigungsgrundes möglich.

Da eine außerordentliche Kündigung nur in seltenen Fällen in Betracht kommt, ist Gegenstand dieses Beitrags allein der Regelfall der ordentlichen Kündigung. Eine ordentliche Kündigung ist bei Telefonverträgen mit befristeter Laufzeit erstmals zum Ende der vereinbarten Laufzeit möglich. Da die meisten Telefonverträge eine Mindestlaufzeit von zwei Jahren vorsehen, ist eine Kündigung also erst mit Ablauf dieser zwei Jahre möglich.

Beispiel: Der Vertrag wurde am 22.07.2010 geschlossen. Gemäß § 187 Absatz 1 Bürgerliches Gesetzbuch wird der Tag des Vertragsschlusses nicht mitgezählt, um zu gewährleisten, dass eine Berechnung nur nach vollen Tagen erfolgt. Fristbeginn ist daher der 23.07.2010 um 0.00 Uhr. Der Vertrag kann also erstmals zum 22.07.2012 um 24.00 Uhr gekündigt werden. Dieses Datum gilt selbst dann, wenn die Freischaltung der SIM-Karte bzw. des Anschlusses erst nach dem 22.07.2010 erfolgt ist. In jedem Fall lohnt sich ein Blick in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Eures Vertrages. Denn hier können durchaus abweichende Regelungen enthalten sein.

Form der Kündigung

Auch wenn das Gesetz keine spezielle Form vorschreibt, sollte die Kündigung schriftlich erfolgen. Dies ist in den meisten Verträgen ohnehin so vorgesehen. Ein Kündigungsgrund braucht - wie gesagt - nicht angegeben zu werden. Ein kurzer Zweizeiler reicht aus. Auch bringt es nichts, in einem solchen Brief seinen Emotionen freien Lauf zu lassen. Sachlich und kurz ist hier die Devise.

Inhalt des Kündigungsschreibens

Das Kündigungsschreiben könnte - je nachdem ob es sich um einen Festnetz- oder Handy-Vertrag handelt, folgendermaßen aussehen:



Ganz wichtig: Bei der Kündigung eines Telefonvertrages sollte immer eine Bestätigung der Kündigung angefordert werden. Sonst passiert es Euch, dass sich die Telefon-Mafia auf den Standpunkt stellt, ein Kündigungschreiben habe sie nie erreicht. Und damit kommen die durch! Denn der Zugang der Kündigung bei der Telefongesellschaft ist von Euch zu beweisen. Wenn Ihr das nicht könnt, steht Aussage gegen Aussage (die Juristen bezeichnen diese Situation in ihren elitären Kreisen auch als non-liquet). Das Gericht entscheidet dann zu Lasten desjenigen, der die Beweislast trägt. Und das seid Ihr! Die Kündigung gilt dann als nie zugegangen.

Kündigungsfrist

In der Regel sehen Telefonverträge eine dreimonatige Kündigungsfrist vor. Für den bereits oben angesprochenen Fall bedeutet dies, dass dem Vertragspartner die Kündigung spätestens am 22.04.2012 zugehen muss. Geht die Kündigung verspätet ein, so endet der Vertrag übrigens nicht automatisch. Für diesen Fall enthalten die meisten Verträge nämlich eine Klausel, nach der sich der Vertrag automatisch um 12 weitere Monate verlängert. Dies ist ebenso gesetzeskonform wie die dreimonatige Kündigungsfrist und die zweijährige Mindestvertragslaufzeit (§ 309 Nr. 9 Bürgerliches Gesetzbuch).

Also denkt daran: Wenn Ihr der Telefon-Mafia keine Chance geben wollt, muss Eure Kündigung Eurem Anbieter spätestens drei Monate vor dem Vertragsende zugegangen sein.

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