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Mittwoch, 11. August 2010

Der Außerirdische von Sirius

Es war einmal vor langer Zeit in einer weit entfernten Stadt in Deutschland. Genauer: Im Jahr 1973 oder 1974. Irgendwann in diesem Zeitraum lernte der Angeklagte in einer Diskothek die 1951 geborene Zeugin T kennen, die damals noch eine unselbständige und komplexbeladene junge Frau war. Sie entwickelte zu dem vier Jahre älteren Angeklagten eine intensive Freundschaft, in der sexuelle Kontakte unwesentlich blieben. Gegenstand waren hauptsächlich Diskussionen über Psychologie und Philosophie. Im Laufe der Zeit wurde der Angeklagte zum Lehrer und Berater der Zeugin in allen Lebenslagen. Sie vertraute und glaubte ihm blindlings.

Im Verlaufe ihrer zahlreichen philosophischen Gespräche ließ der Angeklagte die Zeugin wissen, er sei ein Bewohner des Sterns Sirius. Die Sirianer seien eine Rasse, die philosophisch auf einer weit höheren Stufe stehen, als die Menschen. Er sei mit dem Auftrag auf die Erde gesandt worden, dafür zu sorgen, dass einige wertvolle Menschen, darunter die Zeugin, nach dem völligen Zerfall ihrer Körper mit ihrer Seele auf einem anderen Planeten oder dem Sirius weiterleben könnten. Damit sie das Ziel erreiche, bedürfe die Zeugin allerdings einer geistigen und philosophischen Weiterentwicklung.

Als der Angeklagte erkannte, dass ihm die Zeugin vollen Glauben schenkte, beschlosse er, sich unter Ausnutzung dieses Vertrauens auf ihre Kosten zu bereichern. Er legte der Zeugin dar, sie könne die Fähigkeit, nach ihrem Tode auf einem anderen Himmelskörper weiterzuleben, dadurch erlangen, dass sich der ihm bekannte Mönch U für einige Zeit in totale Mediation versetze. Dadurch werde es ihrem Körper möglich, während des Schlafes mehrere Ebenen zu durchlaufen und dabei eine geistige Entwicklung durchzumachen. Dafür müssten allerdings an das Kloster, in dem der Mönch lebe, 30.000 DM gezahlt werden. Die Zeugin glaubte dem Angeklagten. Da sie nicht genügend Geld besaß, beschaffte sie sich die geforderte Summe durch einen Bankkredit. Der Angeklagte verbrauchte das Geld für sich.

Sooft sich die Zeugin in den folgenden Monaten nach den Bemühungen des U erkundigte, vertröstete sie der Angeklagte. Später erklärte er ihr, der Mönch habe sich bei seinen Versuchen in große Gefahr begeben, gleichwohl aber keinen Erfolg erzielt, weil ihr Bewusstsein eine starke Sperre gegen die geistige Weiterentwicklung aufbaue. Der Grund dafür liege im Körper der Zeugin; die Blockade könne nur durch die Vernichtung des alten und die Beschaffung eines neuen Körpers beseitigt werden.

Ob die Zeugin dem Außerirdischen von Sirius auch weiterhin Glauben schenkte, ob sie Ihren Körper selbst vernichtet hat und was hiermit eine Lebensversicherung und ein roter Raum am Genfer See zu tun hat, erfahrt Ihr hier:


Ihr seht: Es gibt nichts, was es vor Gericht nicht gibt. Unfassbar!

Mittwoch, 4. August 2010

Der Katzenkönig von Bochum

Im Jahre 1988 ist die Menschheit knapp einer Katastrophe entgangen. Abermillionen Menschen standen kurz vor der Vernichtung. Und das nicht in Asien, nicht in Afrika, nein, mitten im Herzen Europas: im Ruhrgebiet, genauer: in Bochum. Nur durch ein von "Mystizismus, Scheinerkenntnissen und Irrglauben" geprägtes "neurotisches Beziehungsgeflecht" konnte die Menschheit im letzten Augenblick gerettet werden.

Was war geschehen? Eine menschlich kaum vorstellbare Kraft mit "hypnotischen und hellseherischen Fähigkeiten" bedrohte ihre Opfer mit "mystischen Kulthandlungen", ließ sie "auf Geheiß Mutproben" bestehen und die "Treue beschwören". Ja die Opfer mussten sich sogar "katholisch taufen" lassen!

Aber wer war diese allmächtige Kraft, die es sich erlauben konnte, über das Schicksal von Millionen Menschen zu richten, die es aufgrund ihrer manipulativen Fähigkeiten verstand, die Menschheit vor den Abgrund zu führen, die Ordnungsmechanismen organisierte und dabei die fundamentalen Risiken der Unordnung für sich ausnutzte, die Hass und Eifersucht unter den Menschen sähte und dabei ahnungs- und wehrlose Personen zu ihren Opfern machte? Die Antwort lautet: Der KATZENKÖNIG!

Glaubt Ihr nicht? Dann lest Euch mal diese Entscheidung des höchsten aller deutschen ordentlichen Gerichte, des Bundesgerichtshofs, durch:


Es gab ihn also wirklich, den Katzenkönig! Wir können alle heilfroh sein, dass der Bundesgerichtshof dem Treiben dieser gottesgleichen Kreatur ein in deutscher Rechtssprache wohlformuliertes Ende gesetzt hat. Das Einzige, das uns jetzt noch beunruhigen sollte, ist die Tatsache, dass der Bundesgerichtshof offensichtlich stärker ist als der Katzenkönig. Hoffentlich sucht er uns nicht eines Tages unter Einsetzung all der ihm offenbar zur Verfügung stehenden Macht und Kraft heim, um die Menschheit in die nächste Katastrophe zu führen.

Montag, 26. Juli 2010

Schadensersatz wegen entgangener Sexfreuden?

Juristen und Humor? Aussichtslos. Der Teufel versucht ja auch nicht, sich an das Weihwasser zu gewöhnen. Und falls ihnen doch einmal ein kleines Witzchen entfleucht, dann ist er garantiert so unlustig, dass allenfalls Juristen hierüber lachen können. Ausnahmen bestätigen die Regel. Auch emotionslose Betonklötze können mitunter ungewollt komisch sein. Dies vor allem dann, wenn Juristen einen Fall zu entscheiden haben, der so gar nicht in ihr spießiges Weltbild passt, wenn sie auf etwas Frivoles gestoßen werden und hierüber in ihrer hölzernen Sprache berichten müssen.

So geschehen in einem vor dem Amtsgericht Mönchengladbach entschiedenen Fall, der mittlerweile Klassiker-Status aufweist und hier abrufbar ist:


Dort hatte der Kläger bei der Beklagten für sich und seine Lebensgefährtin eine Urlaubsreise nach Menorca gebucht. Reserviert hatte er ein Doppelzimmer mit Doppelbett. Nach der Ankuft musste er jedoch feststellen, dass es in dem ihm zugewiesenen Zimmer nicht etwa ein Doppelbett, sondern zwei separate Einzelbetten gab, die nicht miteinander verbunden waren. Bereits in der ersten Nacht habe er daher feststellen müssen, dass er hierdurch in seinen Schlaf- und Beischlafgewohnheiten empfindlich beeinträchtigt wurde. Ein friedliches und harmonisches Einschlaf- und Beischlaferlebnis sei während der gesamten Urlaubszeit nicht zustande gekommen, weil die Einzelbetten, die zudem noch auf rutschigen Fliesen gestanden hätten, bei jeder kleinsten Bewegung mittig auseinandergegangen seien. Ein harmonischer Intimverkehr sei deshalb nahezu völlig verhindert worden.

Der Kläger verlangte deshalb Schadensersatz in Höhe von 615,60 DM. Wer den Schaden hat, braucht für den Spott nicht mehr zu sorgen. Das dachte sich wohl auch der die Entscheidung fällende Richter, als er in seinem Urteil ausführte:

"Der Kläger hat nicht dargelegt, welche besonderen Beischlafgewohnheiten er hat, die festverbundene Doppelbetten voraussetzen. Dieser Punkt brauchte allerdings nicht aufgeklärt werden, denn es kommt hier nicht auf spezielle Gewohnheiten des Klägers an, sondern darauf, ob die Betten für einen durchschnittlichen Reisenden ungeeignet sind. Dies ist nicht der Fall. Dem Gericht sind mehrere allgemein bekannte und übliche Variationen der Ausführung des Beischlafs bekannt, die auf einem einzelnen Bett ausgeübt werden können, und zwar durchaus zur Zufriedenheit aller Beteiligten. Es ist also ganz und gar nicht so, dass der Kläger seinen Urlaub ganz ohne das von ihm besonders angestrebte Intimleben hatte verbringen müssen."

Aber damit nicht genug! Der Richter hält für den Kläger sogar Tipps parat, wie er das bei der Ausführung des Intimverkehrs störende Auseinanderdriften der Betten hätte vermeiden können:

"Der Kläger hat ein Foto von den Betten vorgelegt. Auf diesem Foto ist zu erkennen, dass die Matratzen auf einem stabilen Rahmen liegen, der offensichtlich aus Metall ist. Es hätte nur weniger Handgriffe bedurft und wäre in wenigen Minuten zu erledigen gewesen, die beiden Metallrahmen durch eine feste Schnur miteinander zu verbinden. Es mag nun sein, dass der Kläger etwas derartiges nicht dabei hatte. Eine Schnur ist aber für wenig Geld zu besorgen. Bis zur Beschaffung dieser Schnur hätte sich der Kläger beispielsweise seines Hosengürtels bedienen können, denn dieser wurde in seiner ursprünglichen Funktion in dem Augenblick sicher nicht benötigt."

Und die Moral von der Geschicht: Juristen sind nicht nur humorlos, sondern auch Spaßbremsen. Sie gönnen uns nicht einmal Schadensersatz, wenn wir im Urlaub auf die schönste Nebensache der Welt verzichten müssen. Bleibt schließlich zu fragen, wie die Entscheidung wohl ausgefallen wäre, wenn der Kläger den Gürtel für Sexpraktiken benötigt hätte, die dem Gericht unbekannt waren?